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1291. Januar 23. o. O.

10. Kal. Febr.

Heinrich (V.), Herzog von Schlesien, Herr von Breslau, gewährt in einer Urkunde, deren Eingang und Motivirung ganz mit der vorerwähnten übereinstimmt, dem Sandstifte als Entschädigung für die Mühle, welche das Stift in der Neustadt hatte, die Hälfte der an dem neuen Ohlaulaufe zu erbauenden Mühle mit der halben Fischerei gegen einen jährlichen Zins von 12 Malter Malz anzuheben zwei Jahre nach dem Tage, wo die Mühle zu mahlen beginnt. Eine neue Mühle soll an diesem Flusslaufe nicht angelegt werden, ausser wenn das Kloster eine ober- oder unterhalb bauen wolle, was ihm freistehen solle. Die Brückenbaulast trifft nicht das Kloster, sondern allein die Breslauer.

Z.: wie in der vorigen Urkunde.


In einem Traussumte von 1439, Bresl. Staatsarch. Sandstift 115.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.